Außergerichtliche Einigung zur Berateraffäre mit Ursula von der Leyen
Im Streit um angeblich überhöhte Honorare aus ihrer Zeit als Verteidigungsministerin hat es eine Einigung gegeben.
Dieser Teil der Berateraffäre, die Ursula von der Leyen aus ihrer Amtszeit als Verteidigungsministerin hinterließ, gehört zu den Aufräumarbeiten: eine Beratungsfirma, gegen deren Forderungen das Verteidigungsministerium nach von der Leyens Amtszeit geklagt hatte, erzielte in dem Verfahren um eine Forderung von 630.000 Euro eine außergerichtliche Einigung.
Ein weiteres Verfahren, dessen Abschluss für Freitag erwartet wurde, ruht derzeit. In diesem geht es um 1,7 Millionen Euro. Die Forderungen wurden angefochten, weil die Leistungen aus Sicht des Ministeriums überhöht abgerechnet oder gar nicht erbracht wurden.
Die beiden Verfahren betreffen allerdings nur einen Bruchteil der Summe, die unter Ursula von der Leyen in Verträge mit externen Beratern floss. Insgesamt ging es um einen dreistelligen Millionenbetrag – für Aufträge, die oft noch ohne die erforderlichen Ausschreibungen vergeben worden waren.
Nachdem der Bundesrechnungshof, also das oberste Prüforgan für das Finanzgebaren, die Menge dieser Beraterverträge moniert hatte, nutzte die damalige parlamentarische Minderheit aus FDP, Grünen und Linken den Verteidigungsausschuss als parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Der durch diese irregulären Vergaben entstandene Schaden wurde von der Opposition am Ende des Untersuchungsausschusses im Sommer 2020 mit einem höheren zweistelligen Millionenbetrag beziffert.
Auch wenn die Mehrheit der Großen Koalition am Ende Ursula von der Leyen von der Verantwortung für diese Zustände freisprach, meinten die Abgeordneten der Opposition doch, künftig müssten Verträge rechtskonform vergeben werden. Und private Beziehungen zwischen Beratern und Ministeriumsmitarbeitern dürften keine Rolle spielen. Dass von der Leyen keine Verantwortung übernommen und es keine Konsequenzen für sie gegeben habe, schlage auf die Politik insgesamt zurück, meinte damals der Vertreter der Linken, Matthias Höhn.
Während der Untersuchungsausschuss noch arbeitete, wurde Ursula von der Leyen zur Präsidentin der EU-Kommission ernannt. Inzwischen hat auch der Europäische Rechnungshof vor der Abhängigkeit der EU-Kommission von externen Beratern gewarnt. Die kritisierten Fälle stammten allerdings noch aus der Präsidentschaft von Jean-Claude Juncker.
Aber nicht nur das Thema Beratungsleistungen hat Ursula von der Leyen aus ihrer Zeit im Verteidigungsministerium nach Brüssel mitgenommen. Im Untersuchungsausschuss dazu stellte sich damals heraus, dass sie möglicherweise relevante Daten auf ihrem Handy gelöscht hatte. Auch diese Praxis hat sie als Kommissionspräsidentin beibehalten.
Wie McKinsey bei der Bundeswehr Millionen verdiente
Im Dezember 2017, knapp ein Jahr bevor die Affäre um externe Berater im Verteidigungsministerium losbricht, verfassen Ursula von der Leyens Rüstungsexperten einen Leitfaden. Titel des Dokuments, das die Beamten und Soldaten der Bundeswehr im Intranet abrufen können: „Effektiver und effizienter Einsatz von Beratern in Projekten – Kurzinfo für amtsseitige Projektteams“.
Gleich zu Anfang findet sich die Grundsatzfrage: „Wofür brauche ich Berater?“ Ganz oben unter dem Pluszeichen: „Lösung des Problems hat Relevanz für die Leitung des BMVg“ – also für die Spitze des Ressorts und die Ministerin selbst. Dann folgen Punkte wie „ergebnisoffene Erarbeitung von Lösungsansätzen“, „neutrale Bewertungsexpertise“ oder „Projektmanagement in komplexen Konstrukten“.
Wofür die Beamten keine Berater holen sollen: für „strategisch nachrangige Problemstellungen“ aus Sicht der Hausleitung, zur „Umsetzung einer vorgefertigten, nicht mehr zu hinterfragenden Lösung“ – oder auch zur „Abgabe unliebsamer Aufgaben“.
Seit Jahren erschüttert die sogenannte Berateraffäre das Verteidigungsministerium. Unter der früheren Ministerin von der Leyen, die mithilfe der Consultants die kaputtgesparte Truppe modernisieren wollte, scheint sich das Ministerium zu einer Goldgrube für Berater mit Tagessätzen von teils mehr als 2 000 Euro entwickelt zu haben. Die Firmen hätten die Bundeswehr „ausgenommen wie eine Weihnachtsgans“, sagt ein Beamter.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages, der klären sollte, wie sich der Beratereinsatz verselbstständigen konnte ob bei der Vergabe von Aufträgen an bestimmte Beratungsunternehmen Vetternwirtschaft im Spiel war, ist auf der Zielgeraden seiner Arbeit.
Berater „für jeden Kleinkram“
Darüber hinaus fördert ein Blick in die im Bundesanzeiger veröffentlichte Bilanz der IABG eine weitere interessante Verbindung zu McKinsey zutage. Im Konzernabschluss für 2016 berichtet der IABG-Mutterkonzern, im Segment Verteidigung seien mehrere „strategisch bedeutsame Projekte akquiriert“ worden. Eines davon: ein „gemeinsam mit McKinsey gewonnener Rahmenvertrag“ zur Unterstützung von Großprojekten.
Was sich hinter diesem Vertrag verbirgt, ist unklar. Eine Möglichkeit: der Rahmenvertrag IT-Top-Management, der aber erst Mitte 2017 abgeschlossen wurde. Oder ein weiterer, bisher unbekannter Rahmenvertrag für Rüstungsprojekte – was politisch heikel wäre. Die IABG wollte sich dazu unter Verweis auf Verschwiegenheitspflichten nicht äußern. Das Wehrressort schloss lediglich aus, dass es sich dabei um den ebenfalls erst 2017 vergebenen Rahmenvertrag des Beschaffungsamtes handelt.
Das 100-Mio.-Euro-Beraterpaket des Beschaffungsamtes ist ein Beispiel dafür, wie Rahmenverträge in der Amtszeit von der Leyens genutzt wurden – nicht nur im Fall eines großen Digitalisierungsprojekts namens PLM, bei dem das Ministerium mithilfe eines Rahmenvertrags des Bundes der Beratungsfirma Accenture Millionenaufträge ohne Ausschreibung zuschanzte. Eine vertrauliche Liste der Aufträge aus dem Rahmenvertrag des Beschaffungsamtes belegt detailliert, wie über die Abrufe aus diesem Vertrag eine Unmenge an Subauftragnehmern unkontrolliert in die Bundeswehr strömte – darunter auch manche, deren Eignung nicht sofort ersichtlich ist.
So vergab das Beschaffungsamt etwa 2017 einen Auftrag an EY zur Projektunterstützung bei der geplanten Raketenabwehr Meads. Die Berater sollten den Beamten bei „Administration und Vorhalten eines ständigen Lagebildes“ zur Hand gehen, interne Vorlagen und Berichte erarbeiten sowie „amtsinterne Prozesse“ auswerten und verhandeln. Für das Projekt mit 2,9 externen Dienstposten heuerte EY drei weitere Beraterfirmen an – darunter die eigene Immobilientochter, deren Expertise im Bereich Raketenabwehr begrenzt sein dürfte. Gesamtkosten für 16 Monate: 782 076 Euro.
Die Auflistung Dutzender solcher Aufträge gibt einen Eindruck, wie sich die Rolle der Externen verselbstständigt hat. Selbst für die Frage, wie die Kasernen möbliert werden, wurden Consultants geholt. In von der Leyens Amtszeit seien Berater „für jeden Kleinkrams“ beauftragt worden, sagt ein Haushälter – während im Beschaffungsamt mehr als 1 000 Stellen nicht besetzt sind. „Man darf nicht ausrechnen, was ein Berater pro Tag kostet“, da komme man rasch auf das Dreifache einer normalen Stelle.